Kosten und Gebühren – fundamed – Arztpraxen

Kosten und Gebühren

Die fundamed®-Arztpraxis ist eine kassenunabhängige Privatpraxis in der ausschließlich privat liquidiert wird.
Wir erstellen allen Patienten für die Behandlungen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich.

Unabhängig von den Erstattungsmodalitäten der gesetzlichen Krankenkassen können gesetzlich Versicherte selbstverständlich als Selbstzahler auftreten. Über die Behandlungskosten informieren wir Sie gerne vorab.

Für die Privatbehandlung sind im Normalfall folgende Gebührensätze nach der GOÄ (§ 2 der GOÄ) vereinbart: 1,8- fach technische Leistungen und 2,3–3,5fach ärztliche Leistungen. Ärztliche Leistungen, die nicht in der aktuell gültigen GOÄ aus dem Jahre 1988 aufgeführt sind, werden nach § 6 Abs. 2 GOÄ analog bewertet.

Liegt eine Unterversicherung vor, ist die Differenz zum Rechnungsbetrag grundsätzlich als persönlicher Eigenanteil akzeptiert.
Die medizinische Notwendigkeit zur Erbringung der o.g. Leistungen wird von einigen Versicherungen und Beihilfestellen ebenso wie die Analog-Bewertung bundesweit immer wieder in Frage gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass solche Leistungen dann, obwohl sie medizinisch begründet sind, in der Regel nicht oder nicht vollständig erstattet werden.

In den Fundamed-Arztpraxen werden speziell auf die für die Gesundheit so entscheidenden essenziellen – also lebensnotwendigen – Stoffe eingegangen. Deren Laborbestimmungen sind bisher nicht vollumfänglich in die Leistungspflicht der Krankenkassen eingeschlossen und gelten daher als „Wunschleistungen“ lt.Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Dies gilt auch für die ausführliche Anamnese und detaillierte Befundung sämtlicher Laborwerte (GOÄ A30, A34, GOÄ 75, etc.). Hierzu wir eine gesonderte Honorarvereinbarung geschlossen.

Für Fragen der Rechnungserstellung oder gebührenrechtlicher Fragen steht Ihnen darüber hinaus neben der Privaten Verrechnungsstelle (PVS) des Weiteren unsere Landesärztekammer zur Verfügung.

Prof. Winkler